Rechtsanwalt
Korbinian Ortner
Fachanwalt für Steuerrecht, Strafrecht und Erbrecht

 



Erbrecht

Einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet das Erbrecht.

 

Als Fachanwalt für Erbrecht kann Rechtsanwalt Korbinian Ortner seine umfassenden  theoretische und praktische Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet für Ihr Anliegen nutzbar machen.


Im Erbrecht zählt Ihr Wille als Erblasser!

 

Unsere erbrechtliche Praxis besteht in der Gestaltung letztwilliger Verfügungen, bei denen besonderer Wert auf eine steuerlich günstige Nachfolgeregelung gelegt wird. Durch ein professionell erstelltes Testament lässt sich in vielen Fällen Streit in der Familie vermeiden.    


Wir informieren Sie, welche Vorkehrungen getroffen werden können, um Ihr Vermögen vor leichtfertiger Verschwendung zu schützen.


Kompetente Beratung erfahren Sie im Bereich des Pflichtteilsrechts.


Wir vertreten Sie auch bei der gerichtlichen und außergerlichtlichen Abwicklung von Nachlassangelegenheiten.


Unsere Tätigkeit im Erbrecht:

  • Testamente für jung Verheiratete, Eltern mit minderjährigen Kindern, Patchworkfamilien und Unternehmer
  • Testamentsvollstreckung
  • Behindertentestamente
  • Nachlassplanung und Vermögensübertragungen zu Lebzeiten
  • Nachlassabwicklung
  • Erbschaftssteuererklärungen